Einleitung
Die nachfolgenden Allgemeinen Software-Mietbedingungen (nachfolgend „ASMB") der smart2i Industry Intelligence GmbH, Theodor-Hymmen-Straße 3, D-33613 Bielefeld (nachfolgend „smart2i" oder „Auftragnehmer") gelten für sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossenen Verträge über die Bereitstellung und Nutzung von Software als Dienstleistung (Software-as-a-Service, nachfolgend „SaaS").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, smart2i stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese ASMB gelten auch dann, wenn smart2i in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen ASMB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 smart2i stellt dem Auftraggeber die im jeweiligen Vertrag bezeichnete Software (nachfolgend „Software") über das Internet als SaaS-Lösung zur Nutzung bereit. Die Software wird auf Servern betrieben, die von smart2i oder einem von smart2i beauftragten Hosting-Dienstleister bereitgestellt werden.
1.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung und die darin enthaltenen Spezifikationen sind maßgebend für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software.
1.3 smart2i kann die Software jederzeit weiterentwickeln und anpassen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, notwendig erscheint oder zur Beseitigung von Funktionsstörungen erforderlich ist, und soweit dadurch die vertraglich geschuldete Funktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 2 Leistungen
2.1 SaaS-Bereitstellung
smart2i stellt dem Auftraggeber die Software über eine verschlüsselte Internetverbindung (HTTPS) zur Nutzung bereit. Der Zugriff erfolgt über einen gängigen Webbrowser. smart2i schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version.
2.2 Hosting und Betrieb
Die Software wird in einem professionellen Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union gehostet. smart2i gewährleistet die in Anlage 1 (SLA) vereinbarte Verfügbarkeit der Software.
2.3 Datensicherung
smart2i führt regelmäßige Datensicherungen der im Rahmen der Softwarenutzung gespeicherten Daten durch. Die Sicherungen werden verschlüsselt und an einem vom Produktivsystem getrennten Ort aufbewahrt. Die Sicherungsintervalle und die Aufbewahrungsdauer werden in Anlage 1 (SLA) festgelegt.
2.4 Support
smart2i bietet dem Auftraggeber technischen Support per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags, 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von smart2i). Die Reaktionszeiten richten sich nach der in Anlage 1 (SLA) definierten Störungskategorie.
2.5 Schulung und Einweisung
smart2i bietet dem Auftraggeber eine Einweisung in die Software an. Art und Umfang der Schulung werden im jeweiligen Vertrag vereinbart. Zusätzliche Schulungen können gesondert beauftragt werden.
§ 3 Software
3.1 Nutzungsrechte
smart2i räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs zu nutzen. Die Nutzung ist auf die im Vertrag genannte Anzahl von Nutzern beschränkt.
3.2 Nutzungsbeschränkungen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder den Quellcode anderweitig zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet. Die Einräumung von Unterlizenzen oder die Weitergabe der Software an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von smart2i nicht gestattet.
3.3 Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Markenrechte und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, verbleiben bei smart2i oder deren Lizenzgebern. Der Auftraggeber erwirbt durch den Vertrag keine Rechte an der Software über die in § 3.1 genannten Nutzungsrechte hinaus.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software gegeben sind, insbesondere eine ausreichende Internetverbindung und ein geeigneter Webbrowser.
4.2 Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber hat smart2i unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Rechtsvorschriften zu nutzen. Insbesondere darf der Auftraggeber keine rechtswidrigen Inhalte über die Software speichern oder verbreiten.
4.4 Der Auftraggeber stellt smart2i die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
§ 5 Störungen
5.1 smart2i wird Störungen der Software nach den Maßgaben der in Anlage 1 (SLA) vereinbarten Service-Level beseitigen. Der Auftraggeber hat Störungen unverzüglich unter möglichst genauer Beschreibung des Fehlerbildes zu melden.
5.2 Bei Störungen, die durch Umstände verursacht werden, die nicht im Verantwortungsbereich von smart2i liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden des Auftraggebers, Störungen der Telekommunikationsnetze Dritter), besteht kein Anspruch auf Störungsbeseitigung oder Minderung.
5.3 Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessener Frist angekündigt. Wartungsfenster gelten nicht als Ausfall im Sinne der Verfügbarkeitsberechnung.
§ 6 Haftung
6.1 smart2i haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet smart2i nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.3 Die Haftung von smart2i für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
6.4 Die Haftung von smart2i ist – sofern nicht Vorsatz vorliegt – der Höhe nach auf den Gesamtbetrag der vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Vergütung beschränkt.
§ 7 Vergütung
7.1 Der Auftraggeber zahlt smart2i die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
7.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist smart2i berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7.4 smart2i ist berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zum Jahresbeginn anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung.
§ 8 Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
8.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Preise und Konditionen.
8.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, (b) dem Empfänger bereits vor Mitteilung bekannt waren, (c) dem Empfänger rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkung mitgeteilt werden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
8.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
§ 9 Datenschutz
9.1 Soweit smart2i im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage 2 (AVV) ab.
9.2 smart2i wird die für den Schutz personenbezogener Daten geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einhalten und die in seinem Bereich beschäftigten Personen auf das Datengeheimnis verpflichten.
9.3 Nach Beendigung des Vertrages wird smart2i die im Auftrag des Auftraggebers verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Bereitstellung der Software.
10.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
10.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für smart2i liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist.
10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
11.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
11.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zulässig.
§ 12 Änderungen der ASMB
12.1 smart2i behält sich das Recht vor, diese ASMB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Dies gilt insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse.
12.2 Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gilt die Änderung als genehmigt.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bielefeld, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser ASMB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Anlage 1 – Service Level Agreement (SLA)
1. Verfügbarkeit
smart2i gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Monatsmittel. Die Verfügbarkeit wird berechnet auf Basis der Gesamtstunden des jeweiligen Kalendermonats abzüglich der geplanten Wartungsfenster.
2. Wartungsfenster
Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel samstags zwischen 22:00 Uhr und sonntags 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) statt. smart2i informiert den Auftraggeber mindestens 5 Werktage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten.
3. Störungskategorien und Reaktionszeiten
- Kritisch: Totalausfall der Software – Reaktionszeit: 4 Stunden (während der Geschäftszeiten)
- Hoch: Erhebliche Funktionseinschränkung – Reaktionszeit: 8 Stunden (während der Geschäftszeiten)
- Normal: Einzelne Funktionen eingeschränkt – Reaktionszeit: 2 Werktage
- Niedrig: Geringfügige Abweichungen, Wünsche – Reaktionszeit: 5 Werktage
4. Datensicherung
Tägliche inkrementelle Sicherung, wöchentliche Vollsicherung. Aufbewahrung der Sicherungen für mindestens 30 Tage. Die Sicherungen werden georedundant an einem separaten Standort innerhalb der EU gespeichert.
Anlage 2 – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
1. Gegenstand und Dauer
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien gemäß Art. 28 DSGVO. Er gilt für die Dauer des Hauptvertrages.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Art der Verarbeitung umfasst die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Nutzung und Löschung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Lösung. Der Zweck der Verarbeitung ergibt sich aus dem Hauptvertrag.
3. Art der personenbezogenen Daten
Gegenstand der Verarbeitung sind die durch den Auftraggeber in die Software eingegebenen und hochgeladenen Daten, insbesondere Bestands- und Kontaktdaten, Nutzungsdaten sowie Maschinendaten, soweit diese einen Personenbezug aufweisen.
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
smart2i verpflichtet sich, die in Art. 32 DSGVO beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Diese umfassen insbesondere die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme, sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
5. Unterauftragsverarbeiter
Die aktuell eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind dem Auftraggeber bekannt und von ihm genehmigt. smart2i informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung widersprechen.